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Profil


KOMPETENZ IM WIRTSCHAFTSRECHT

Seit 1991 ist die Kanzlei STRIEWE UND PARTNER in Leipzig mit einem kontinuierlich gewachsenen Expertenteam für Unternehmen und private Mandanten in allen wirtschaftsrechtlichen Fragen tätig. Wir bieten persönliche Betreuung und Beratung aus einer Hand.

Wir vertreten Sie vor Gericht. Unsere Stärken sind nachgewiesenes Fachwissen und langjährige Berufserfahrung. Bei uns steht der Mandant im Mittelpunkt unserer Bemühungen. Dabei streben wir stets nachhaltige Lösungen an.

 

Kanzlei


FRIEDBERT STRIEWE

Rechtsanwalt


Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Wirtschaftsmediator

striewe@striewe.eu
Visitenkarte herunterladen

Geboren: 1958
Rechtsanwalt seit: 1986
Studium: Ludwig-Maximilians-Universtät, München und Albert-Ludwigs-Universität, Freiburg im Breisgau

• Langjährige Tätigkeit als Liquidator für die THA/BVS, als Insolvenzverwalter und Zwangsverwalter

• Prüfer im Zweiten Staatsexamen für das Sächsische Justizministerium, Referent in der Referendarausbildung

• Vorsitzender des Fachanwaltsausschusses Steuerrecht bei der Rechtsanwaltskammer Sachsen

• Vorsitzender des Leipziger Anwaltverein e.V.

• Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen Anwaltsverein

• Mitglied in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.

• Fachauditor für Verfahrensabläufe in Rechtsanwaltskanzleien

• Vortragstätigkeit zu Haftungs- und Berufsrisiken der Steuerberater sowie insolvenz- und steuerrechtlichen Themen

• Vorsitzender des Mediationsverein in Mitteldeutschland e.V.

• Publikationen zu Fragen des Insolvenzrechts und im Grenzbereich zwischen Insolvenz und Steuerrecht

• Soziales und kulturelles Engagement u. a. als Gechäftsführer des gemeinnützigen MARKT NEUN Verein zur Förderung von Kunst und Kultur in Leipzig e.V.

 

Kanzlei


  • FRIEDBERT STRIEWE
  • THOMAS GÜNTHER
  • UWE BEYER

FRIEDBERT STRIEWE

Rechtsanwalt


Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Wirtschaftsmediator

striewe@striewe.eu
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Geboren: 1958
Rechtsanwalt seit: 1986
Studium: Ludwig-Maximilians-Universtät, München und Albert-Ludwigs-Universität, Freiburg im Breisgau

• Langjährige Tätigkeit als Liquidator für die THA/BVS, als Insolvenzverwalter und Zwangsverwalter

• Prüfer im Zweiten Staatsexamen für das Sächsische Justizministerium, Referent in der Referendarausbildung

• Vorsitzender des Fachanwaltsausschusses Steuerrecht bei der Rechtsanwaltskammer Sachsen

• Vorsitzender des Leipziger Anwaltverein e.V.

• Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen Anwaltsverein

• Mitglied in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.

• Fachauditor für Verfahrensabläufe in Rechtsanwaltskanzleien

• Vortragstätigkeit zu Haftungs- und Berufsrisiken der Steuerberater sowie insolvenz- und steuerrechtlichen Themen

• Vorsitzender des Mediationsverein in Mitteldeutschland e.V.

• Publikationen zu Fragen des Insolvenzrechts und im Grenzbereich zwischen Insolvenz und Steuerrecht

• Soziales und kulturelles Engagement u. a. als Gechäftsführer des gemeinnützigen MARKT NEUN Verein zur Förderung von Kunst und Kultur in Leipzig e.V.

 

Kompetenzen


  • INSOLVENZRECHT UND SANIERUNG

    Unser Ziel – Erhalt der Unternehmen, Sicherung von Arbeitsplätzen und bestmögliche Gläubigerbefriedigung.

    Die Kanzlei STRIEWE UND PARTNER beschäftigt sich seit Beginn mit den rechtlichen Auswirkungen der Liquidation von Unternehmen, mit der Insolvenz- und Zwangsverwaltung. Dieses Wissen und die dort gewonnene Erfahrung nutzt unseren Mandanten bei der Sanierungsberatung von Gläubigern und Schuldnern. Dazu gehören neben der juristischen Bewertung des Sachverhalts auch die Vorbereitung vollständiger Insolvenzpläne und die erfolgreiche Führung aller notwendigen Verhandlungen.

  • STEUERRECHT

    Juristische und steuerliche Beratung auf höchstem Niveau.

    Ausgewiesene Expertise bietet die Kanzlei STRIEWE UND PARTNER im Steuerrecht, insbesondere bei Betriebsprüfungen, in Verfahren vor dem Finanzgericht und bei der Verteidigung im Steuerstrafverfahren.

     

  • ARBEITSRECHT

    Von Abfindung, über Kündigung bis Zeugnis.

    Im Arbeitsrecht vertritt und berät die Kanzlei STRIEWE UND PARTNER Unternehmen und Arbeitnehmer. Wir verfügen über langjährige Erfahrung, von der Kündigungsschutzklage bis hin zu betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen.

  • BANKRECHT

    Geld und Finanzen.

    Das Kreditgeschäft und das damit zusammenhängende Recht der Kreditsicherung zählt zu den Kerngebieten des Bankrechts. Zum Leistungsspektrum der Kanzlei STRIEWE UND PARTNER zählen alle Rechtsfragen, die zwischen Banken, Kreditinstituten und Finanzdienstleistern entstehen.

    Im Bankrecht bearbeitet die Kanzlei ständig Bürgschaftssachen (Gesellschafterbürgschaften, mithaftende nahe Angehörige), Darlehensstreitigkeiten (Verbraucher-/Geschäftsdarlehen), Streitigkeiten im Zusammenhang mit EC- bzw. Kreditkartenmissbrauch, Phishing, Pharming, Skimming, Probleme mit Vorfälligkeitsentschädigungen, Bearbeitung von Vollstreckungsabwehrklagen nach Zwangsvollstreckung aus notariellen Urkunden, Probleme bei Fehlern im Zahlungsverkehr.

  • GESELLSCHAFTSRECHT

    Starke Unternehmen, gesunde Firmen.

    Das deutsche Gesellschaftsrecht bietet Unternehmen eine breite Palette möglicher Rechtsformen, sich entsprechend der eigenen Bedürfnisse zu organisieren und entsprechend am Markt zu präsentieren.

    Die Kanzlei STRIEWE UND PARTNER bietet ihren Mandanten in diesem Bereich Unterstützung – von der Rechtsformwahl über die Gründung bis zum Unternehmenskauf oder -verkauf sowie bei Fragen der Nachfolgeregelung.

  • MIET- UND WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT

    Richtig vermieten, Eigentum schützen.

    Für Immobilien und Wohnungen ist das Mietrecht und das Wohnungseigentumsrecht aus juristischer Sicht von zentraler Bedeutung. Das Mietrecht regelt rechtliche Beziehungen zwischen Mietern und Vermietern, das Wohnungseigentumsrecht ist immer dann zu beachten, wenn es um das Verhältnis von Wohnungseigentümern untereinander geht.

    Jeder Wohnungsbesitzer muss damit rechnen, in Rechtsstreitigkeiten hineingezogen zu werden. Die Kanzlei STRIEWE UND PARTNER ist spezialisiert auf Immobilienverwaltungen und Wohnungseigentümer und unterstützt diese rund um ihre Immobilien in allen Fragen.

  • ERBRECHT

    Das Erbrecht ist als subjektives Recht das Recht (in Deutschland sogar Grundrecht nach Artikel 14 Grundgesetz), Verfügungen über das Eigentum oder andere veräußerbare Rechte zum Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden (zu „erben“). Der Begriff Erbrecht bezeichnet im objektiven Sinn auch die Rechtsnormen, die sich mit dem Übergang des Vermögens einer Person (Erblasser) bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen befassen.

  • Netzwerk

    Erfahrung und Wissen teilen – europaweit.

    Die Kanzlei STRIEWE UND PARTNER ist Mitglied der DIRO, welche 1992 als Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) in Frankfurt a. Main gegründet wurde. Sie zählt mit aktuell 178 Kanzleien und mehr als 1.400 Berufsträgern zu den größten, unabhängigen Netzwerken auf dem deutschen Markt sowie zu den führenden Kanzleivereinigungen Europas.

    In Deutschland stellen wir die kompetente Vertretung unserer Mandanten flächendeckend sicher.

    Eine Europäische Rechtsanwaltsorganisation | EWIV
    www.diro.eu

  • Kosten

    Die Kosten für eine rechtliche Beratung und Vertretung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Grundsätzlich sind zwei verschiedene Abrechnungsvarianten möglich: nach dem Gegenstandswert und der Gebührentabelle des RVG, oder nach individueller Vergütungsvereinbarung (Stundensätze oder Pauschalhonorar).

    Die Kosten für eine Erstberatung vereinbaren wir im Einzelfall flexibel für den jeweiligen Sachverhalt mit Ihnen. Sie belaufen sich bei einer Beratung mit einer Dauer bis zu 45 Minuten in der Regel auf 190,00 Euro (netto) zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

    Die Gebühren des Rechtsanwalts für die gerichtliche Vertretung sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Das RVG kennt Wertgebühren und Rahmengebühren. Die Bemessungsgrundlage für die Abrechnung von Wertgebühren ist der Gegenstandswert, z.B. der Wert einer Forderung oder Sache, um die gestritten wird. Alternativ kann eine Vergütungsvereinbarung getroffen werden.

    Bei außergerichtlicher Tätigkeit gibt es die Möglichkeit einer Vergütungsvereinbarung. So können wir für jeden Einzelfall eine flexible Lösung vereinbaren. Dies kann eine Pauschalvergütung oder eine Abrechnung nach einem Stundensatz sein. Im Einzelfall kann jedoch auch hier eine Abrechnung nach dem RVG angemessen sein.

Beratungsangebote



  • Beratungsangebote Insolvenzrecht

    Beratungsangebote Insolvenzrecht

    Sie befinden sich mit Ihrem Unternehmen in einer Krise?

    Wir bieten Ihnen drei Einstiegs-Beratungen zum Festpreis an.

    Lassen Sie sich zum Thema Insolvenzrecht von uns beraten:

    1. Einstiegsberatung für GmbH-Geschäftsführer zum Festpreis

    2. Einstiegsberatung für KMU und Familienunternehmen zum Festpreis

    3. Sanierungs-Moderation im Mittelstand

  • 1. Einstiegsberatung für GmbH-Geschäftsführer

    1. Einstiegsberatung für GmbH-Geschäftsführer

    Pflichten kennen – Haftungsrisiken vermeiden

    Eine insolvenzreife GmbH bringt ihren Geschäftsführer unter hohen Handlungsdruck, denn das Gesetz verpflichtet ihn, umgehend einen Insolvenzantrag über das Vermögen der GmbH zu stellen. Die Folge bei Pflichtverletzung: Der Geschäftsführer haftet nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens vielfältig mit seinem Privatvermögen.

    Unser Anspruch ist es, Sie bestmöglich vor Haftungsschäden zu bewahren und Sie eingehend mit den Abläufen und Pflichten einer Insolvenzantragstellung sowie den danach folgenden Prozessschritten vertraut zu machen und Sie strukturiert durch die Themenfelder eines Insolvenzszenarios führen.

     

    DIE LEISTUNGEN:

    • Beratung zur Haftung gem. § 15b InsO (“Verschleppungshaftung”)

    • Beratung zur Haftung gegenüber dem Finanzamt wegen Steuerverbindlichkeiten der Gesellschaft (unmittelbar in voller Höhe bzw. Quotenschaden)

    • Beratung über die Strafbarkeit des GF, z.B. wegen Insolvenzverschleppung,Veruntreuung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung

    • Beratung zur Haftung für Sozialversicherungsbeiträge

    • Beratung zur Haftung aus Bürgschaften für das Unternehmen

     

    Die Beratung umfasst die summarische Prüfung von Unterlagen (Insolvenzgutachten, Tabelle, Forderungsaufstellung Steuerschulden, Forderungsaufstellung Krankenkassen) sowie eine kurze schriftliche Zusammenfassung des Ergebnisses.

     

    DER FESTPREIS:

    Das Honorar der Einstiegsberatung beträgt pauschal 1.500,00 € zzgl. MwSt.

    Im Rahmen unserer Einstiegsberatung gewinnen wir auch Klarheit über eventuelle Folge-Fragestellungen in Ihrem Fall. Regelmäßig handelt es sich um folgende Themen:

    • Vertretung des GF gegenüber dem Insolvenzverwalter gegen die Inanspruchnahme aus § 15b InsO

    • Vertretung des GF im Ermittlungsverfahren gegenüber der StA

    • Vertretung gegenüber dem Finanzamt wegen Haftung

    • Vertretung gegenüber den Krankenkassen, ggf. Vereinbarung von Ratenzahlungsvereinbarungen.

    Die Kosten für die weitere Beratung werden individuell verhandelt.

  • 2. Einstiegsberatung für KMU und Familienunternehmen

    2. Einstiegsberatung für KMU und Familienunternehmen

    Auf sicherem Kurs durch Insolvenz und Sanierung

    Eine wirtschaftlich schwierige Situation kann für Unternehmer schnell zu einem emotional belastenden Thema werden. Zur nötigen Bewertung einer großen Zahl von Unterlagen und Informationen, die meist sowohl die betriebliche als auch die private Sphäre betreffen, kommt unangenehmer Zeit- und Handlungsdruck. Es entsteht Stress, der es nahezu unmöglich macht, die eigene Lage nüchtern und realistisch einzuschätzen. Was kann und was muss bis wann getan werden? Wir helfen Ihnen, diese und andere Fragen zu beantworten.

    Am Beginn unserer Arbeit steht die Schaffung einer Vertrauensbasis. Wir suchen das persönliche Gespräch, um gemeinsam mit Ihnen und dem empfehlenden Rechtsanwalt ein erstes Bild der Lage und eine Einschätzung über eventuelle Folge-Fragestellungen zu bekommen. Hierzu bitten wir Sie, uns Unterlagen zu überlassen, die wir Ihnen benennen.

    Danach sondieren Ihre wirtschaftliche Situation und eröffnen konkrete Handlungsoptionen mit dem klaren Ziel, Ihr privates Vermögen sowie erhaltenswerte Unternehmen bzw. Unternehmensteile zu schützen:

    • Grundsätzliche Analyse der Ist-Situation zur privaten Vermögenslage

    • Erste Einschätzung zur Fortführungsaussichten des Betriebes

    • Aus bisherigem Verlauf resultierende und zukünftig in Betracht kommende Anfechtungs- und Haftungsrisiken

    • Aufzeigen von hieraus entstehenden Handlungsmöglichkeiten (dargestellt in Grundzügen).

     

    DER FESTPREIS:

    Das Honorar der Einstiegsberatung bemisst sich nach der Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens

    bis 5 Mitarbeiter:    pauschal 1.900,00 € netto zzgl. MwSt.

    bis 20 Mitarbeiter:  pauschal 2.600,00 € netto zzgl. MwSt.

    bis 50 Mitarbeiter:  pauschal 3.600,00 € netto zzgl. MwSt.

    Die Beratung umfasst die summarische Prüfung von Unterlagen sowie eine kurze schriftliche Zusammenfassung des Ergebnisses.

     

    Wir begleiten Sie auch gerne bei folgenden weiterführenden Themen:

    • Sanierungsberatung Gespräche mit Banken und Gläubigern

    • Stellung des Insolvenzantrags

    • Begleitung und Vertretung im Insolvenzverfahren

    Die Kosten für die weitere Beratung werden individuell verhandelt.

  • 3. Sanierungs-Moderation im Mittelstand

    3. Sanierungs-Moderation im Mittelstand

    Der diskrete Weg zu Sanierung und Insolvenzabwendung

    Ihr Unternehmen befindet sich in einer wirtschaftlich schwierigen Situation und läuft Gefahr zahlungsunfähig zu werden. Noch verfügen Sie über finanzielle Mittel, die zur Befriedigung von Gläubigern eingesetzt werden können. Höchste Zeit, Klarheit über einen Schritt zu gewinnen, der Ihnen unerwartete Handlungsspielräume eröffnet: die Sanierungsmoderation.

    Seit dem 01.01.2021 schafft das Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) eine neue Möglichkeit, Unternehmen vor einer Insolvenz zu bewahren – mit Hilfe einer freiwilligen, außergerichtlichen Sanierungsmoderation nach § 94 ff StaRUG. Ein Vorgang, der für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten angeordnet wird und zum Ziel hat, einen für Ihr Unternehmen attraktiven Sanierungsvergleich zu erwirken. Zur Einleitung ist beim zuständigen Restrukturierungsgericht ein entsprechender Antrag zu stellen sowie ein Nachweis zu erbringen, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist.

    Zentrale Figur einer Sanierungsmoderation ist der vom Gericht ohne öffentliche Bekanntmachung bestellte Sanierungsmoderator. Dieser ist eine von Schuldner und Gläubigern unabhängige Person, die auch vom Unternehmer vorgeschlagen werden kann und bei grundsätzlicher Eignung auch mit hoher Wahrscheinlichkeit durch das Gericht bestellt wird. Seine wesentlichen Aufgaben:

    • vorbereitende Unterstützung bei der Auswahl der für eine Sanierung wichtigen Gläubiger

    • konstruktive Interessenvermittlung zwischen Schuldner und Gläubigern

    • überzeugende Darlegung, dass ein Sanierungsvergleich für die Gläubiger mit geringeren Verlusten verbunden wäre, als eine Insolvenz des Unternehmens

    Während seiner dreimonatigen Bestellungszeit berichtet der Sanierungsmoderator monatlich an das Gericht über den Status der Moderation. Bei Bedarf und bei Einverständnis der beteiligten Parteien kann die Bestellungszeit auf Antrag des Moderators um weitere drei Monate verlängert werden.

     

    ZIEL DES VERFAHRENS:

    DER SANIERUNGSVERGLEICH – EINVERNEHMLICH BESCHLOSSEN UND GERICHTLICH BESTÄTIGT

    Zwei Vorteile machen diese Lösung zur Überwindung finanziell schwieriger Situationen so attraktiv:

    • Einigungsmöglichkeit ohne Zwang

    • Durch die Vermittlung des Sanierungsmoderators kann ohne Zwang und Bevormundung eine Lösung herbeigeführt werden, die im Interesse aller Beteiligten ist

    • Hoher Anfechtungsschutz

    Auf Antrag des Schuldners kann der Vergleich gerichtlich bestätigt werden (§ 97 Abs. 1 StaRUG), wodurch die Beteiligten einen Anfechtungsschutz in einer späteren Insolvenz des Schuldners genießen (§ 90 Abs. 1 StaRUG).

    Für die Erläuterung des Verfahrens und die Erarbeitung der weiteren Schritte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

    Die Kosten für die Beratung werden individuell verhandelt.
    Das Gesetz gibt dafür einen Rahmen vor.

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Impressum | Datenschutz


STRIEWE UND PARTNER
Rechtsanwälte | Fachanwälte

Fichtestraße 3
04275 Leipzig
Anfahrt

Telefon: +49 (0) 341 - 69 665 -0
Telefax: +49 (0) 341 - 69 665 -99

post@striewe.eu
www.striewe.eu

 

Sie erreichen uns in der Zeit von:

Montag – Donnerstag
08:30 – 17:30 Uhr

Freitag
08:30 – 16:00 Uhr

 

STRIEWE UND PARTNER mbB
Rechtsanwälte | Fachanwälte

Vertreten durch die Rechtsanwälte
Friedbert Striewe und Thomas Günther – (Gesamtvertretung)

Partner

Rechtsanwalt Friedbert Striewe
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Wirtschaftsmediator

Rechtsanwalt Thomas Günther
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Kontakt
Fichtestraße 3
04275 Leipzig

Telefon: +49 (0) 341 - 69 665 -0
Telefax: +49 (0) 341 - 69 665 -99

post@striewe.eu
www.striewe.eu


Rechtsform, Register

Striewe und Partner mbB ist eine Partnerschaft nach Maßgabe des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes, eingetragen im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Leipzig unter der Nummer PR 6.

Berufsbezeichnung und zuständige Kammern
Die Rechtsanwälte der Kanzlei sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Sachsen, Glacisstraße 6, 01099 Dresden.

Umsatzsteueridentifikationsnummer (§ 27a UStG)
USt-IdNr.: DE 178 458 868

Berufshaftpflichtversicherung
Die Berufshaftpflichtversicherung aller Rechtsanwälte besteht bei der Allianz Versicherungs-AG in 10900 Berlin. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den Mitgliedsländern der Europäischen Union und genügt so mindestens den Anforderungen der § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).

Berufsrechtliche Regelungen
Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:

BRAO - Bundesrechtsanwaltsordnung
BORA- Berufsordnung für Rechtsanwälte
FAO - Fachanwaltsordnung
RVG - Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
CCBE - Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft
EuRAG - Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter http://brak.de/seiten/06.php auf Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen werden.

Außergerichtliche Streitschlichtung
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Dresden, Glacisstraße 6, 01099 Dresden (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), E-Mail: schlichtungsstelle@s-d-r.org. Bei der EU wurde eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung eingerichtet. Diese ist wie folgt erreichbar: Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Rechtsanwälte Striewe und Partner mbB nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

Grafische Umsetzung:
Kathrin Krasselt | www.kkmediendesign.de

Programmierung:
Paul-Christian Wolter

Fotos:
Eric Kemnitz | www.eric-kemnitz.com
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Datenschutzerklärung

  1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

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Rechtsanwälte Striewe und Partner mbB (im Folgenden: Striewe und Partner)
Fichtestraße 3
04275 Leipzig
Email: post@striewe.eu

Telefon: +49 (0)341 696650
Telefax: +49 (0)341 69665 99

Die betriebliche Datenschutzbeauftragte von Striewe und Partner, Frau Wagenbreth, ist unter der o.g. Anschrift, beziehungsweise unter post@striewe.eu und den vorstehenden Telefon- bzw. Telefaxnummern erreichbar.

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Wir bedienen uns im Übrigen geeigneter technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen, um Ihre Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, teilweisen oder vollständigen Verlust, Zerstörung oder gegen den unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Unsere Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert.

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